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Einbürgerung Schweiz 2026: Voraussetzungen, Ablauf, Kosten und Test

Aktualisiert: 23. Juli 2026

Wer sich ordentlich in der Schweiz einbürgern lassen möchte, benötigt grundsätzlich zehn Jahre anrechenbaren Wohnsitz in der Schweiz und eine Niederlassungsbewilligung C. Zusätzlich werden ausreichende Sprachkenntnisse, eine erfolgreiche Integration und Kenntnisse über die Schweiz verlangt. Kanton und Gemeinde können weitere Voraussetzungen festlegen.

Das Verfahren ist deshalb nicht überall gleich. Je nach Wohnort unterscheiden sich Zuständigkeiten, benötigte Unterlagen, Gebühren und die Art, wie Kenntnisse über die Schweiz geprüft werden.

Dieser Artikel erklärt die ordentliche Einbürgerung. Für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen, Angehörige der dritten Generation und bestimmte weitere Personengruppen kann stattdessen eine erleichterte Einbürgerung infrage kommen.

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung im Überblick

Für die ordentliche Einbürgerung gelten bundesrechtliche Mindestanforderungen. Hinzu kommen die Regeln deines Kantons und teilweise deiner Gemeinde.

VoraussetzungGrundsätzliche Anforderung
Aufenthalt in der Schweiz10 anrechenbare Jahre
Aufenthalt vor dem Gesuch3 der letzten 5 Jahre
AufenthaltsbewilligungNiederlassungsbewilligung C
Wohnsitz im Kanton oder in der GemeindeJe nach kantonalem Recht zusätzlich 2 bis 5 Jahre
SpracheMindestens B1 mündlich und A2 schriftlich
IntegrationTeilnahme am Wirtschaftsleben oder an Bildung, Beachtung der Rechtsordnung und weitere Integrationskriterien
Kenntnisse über die SchweizGrundkenntnisse in Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft
SicherheitKeine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz

Die Kantone dürfen über diese Mindestanforderungen hinausgehen. Prüfe deshalb immer die aktuellen Bestimmungen deiner zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörde.

1. Wie lange muss man für die Einbürgerung in der Schweiz leben?

Für die ordentliche Einbürgerung musst du grundsätzlich zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Drei dieser Jahre müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Einreichung des Gesuchs liegen.

Die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und dem vollendeten 18. Lebensjahr werden doppelt angerechnet. Auch mit dieser Doppelzählung ist jedoch ein tatsächlicher Aufenthalt von mindestens sechs Jahren erforderlich.

Nicht jeder Aufenthaltstitel wird gleich berücksichtigt:

Zusätzlich kann dein Kanton verlangen, dass du bereits seit zwei bis fünf Jahren im Kanton oder in der Gemeinde wohnst. Ein Umzug kurz vor oder während des Verfahrens kann deshalb Auswirkungen auf deine Einbürgerung haben. Kläre einen geplanten Wohnortswechsel vorher mit der zuständigen Behörde.

2. Braucht man für die Einbürgerung einen C-Ausweis?

Ja. Für die ordentliche Einbürgerung benötigst du bei der Gesuchstellung eine Niederlassungsbewilligung C. Eine Aufenthaltsbewilligung B allein genügt nicht, selbst wenn du bereits zehn Jahre in der Schweiz lebst.

Die Niederlassungsbewilligung muss grundsätzlich auch während des Einbürgerungsverfahrens bestehen bleiben. Die genauen ausländerrechtlichen Auswirkungen längerer Auslandsaufenthalte oder eines Statuswechsels solltest du frühzeitig abklären.

3. Welche Sprachkenntnisse werden verlangt?

Die bundesrechtlichen Mindestanforderungen liegen bei:

Die Sprachkenntnisse müssen in einer schweizerischen Landessprache nachgewiesen werden. Kantone können ein höheres Niveau oder Kenntnisse in der am Wohnort gesprochenen Sprache verlangen.

Ein Sprachkurs allein ist noch kein ausreichender Nachweis. Auch ein einfacher Online-Einstufungstest genügt nicht. In der Regel brauchst du ein anerkanntes Sprachzertifikat.

Ein separates Sprachzertifikat kann unter anderem entfallen, wenn du:

Du musst den entsprechenden Schulbesuch oder Abschluss dennoch mit geeigneten Dokumenten belegen.

4. Was bedeutet «erfolgreich integriert»?

Die Aufenthaltsdauer allein reicht für die Einbürgerung nicht aus. Die Behörde prüft zusätzlich, ob du erfolgreich integriert bist.

Dazu gehört nach den Vorgaben des Bundes insbesondere, dass du:

Auch der Bezug von Sozialhilfe kann relevant sein. Nach den bundesrechtlichen Kriterien darf grundsätzlich in den drei Jahren vor der Gesuchseinreichung keine Sozialhilfe bezogen worden sein, ausser die erhaltenen Leistungen wurden vollständig zurückbezahlt. Besondere persönliche Umstände und zusätzliche kantonale Regeln werden von der zuständigen Behörde beurteilt.

Zur Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen gehören ausserdem soziale Kontakte und die Teilnahme am gesellschaftlichen oder kulturellen Leben. Es gibt dafür keine einzige Aktivität, die jede Person nachweisen muss. Entscheidend ist das Gesamtbild deiner Integration.

5. Muss man einen Einbürgerungstest machen?

Nicht jede Person in der Schweiz absolviert denselben Einbürgerungstest. Es gibt keinen schweizweit einheitlichen Test.

Die zuständigen Behörden müssen überprüfen, ob du über Grundkenntnisse der Schweiz verfügst. Dazu gehören insbesondere:

Wie diese Kenntnisse geprüft werden, hängt vom Kanton und teilweise von der Gemeinde ab. Möglich sind beispielsweise:

Der Bund legt die grundlegenden Integrationskriterien fest, während Kantone und Gemeinden das Verfahren konkret ausgestalten können.

Vorbereitung auf Test und Gespräch

Beginne nicht erst kurz vor dem Termin mit dem Lernen. Du solltest zuerst die allgemeinen Grundlagen der Schweiz verstehen und anschliessend die Besonderheiten deines Kantons und deiner Gemeinde ergänzen.

Mit der Einbürgerungstest Schweiz App kannst du:

Die App funktioniert ohne Konto und Registrierung. Du kannst kostenlos starten und den vollständigen Zugang mit einem einmaligen Kauf freischalten – ohne Abonnement.

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Weitere Hinweise findest du in den Artikeln:

Wie läuft die Einbürgerung in der Schweiz ab?

Der genaue Ablauf unterscheidet sich nach Kanton. Das ordentliche Einbürgerungsverfahren lässt sich dennoch in mehrere typische Schritte unterteilen.

Schritt 1: Zuständigkeit und Voraussetzungen prüfen

Informiere dich bei deiner Wohngemeinde oder deinem Wohnkanton. Dort erfährst du:

Das Gesuch wird je nach kantonaler Regelung bei der Gemeinde oder beim Kanton eingereicht.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Welche Dokumente verlangt werden, hängt vom Wohnort und von deiner persönlichen Situation ab. Häufig benötigt werden beispielsweise:

Verwende die Checkliste deiner Behörde. Allgemeine Listen aus dem Internet können veraltet oder für einen anderen Kanton bestimmt sein.

Schritt 3: Gesuch einreichen

Reiche das vollständige Gesuch bei der zuständigen Stelle ein. Fehlende oder abgelaufene Dokumente können das Verfahren verzögern.

Die Behörden prüfen anschliessend die formellen Voraussetzungen, darunter Aufenthaltsdauer, Bewilligungsstatus und kantonale Wohnsitzanforderungen.

Schritt 4: Kantonale und kommunale Prüfung

Kanton und Gemeinde prüfen deine Integration und deine Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen. Dazu können ein persönliches Gespräch, ein Grundkenntnistest und weitere Abklärungen gehören.

Die zuständige kantonale Behörde erstellt einen Erhebungsbericht. Sind die kantonalen und kommunalen Voraussetzungen erfüllt, wird das Dossier an das Staatssekretariat für Migration weitergeleitet.

Schritt 5: Einbürgerungsbewilligung des Bundes

Das SEM prüft, ob die bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die erfolgreiche Integration, die Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen und die Sicherheit der Schweiz.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilt der Bund seine Einbürgerungsbewilligung. Diese ist noch nicht der abschliessende Einbürgerungsentscheid.

Schritt 6: Abschliessender kantonaler Entscheid

Nach der Bewilligung des Bundes entscheidet die zuständige kantonale Behörde endgültig über die Einbürgerung. Der kantonale Entscheid muss innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes erfolgen.

Mit der Rechtskraft des kantonalen Entscheids erhältst du gleichzeitig:

Wie viel kostet eine Einbürgerung in der Schweiz?

Die Gesamtkosten unterscheiden sich stark nach Kanton und Gemeinde. Neben den eigentlichen Verfahrensgebühren entstehen häufig Kosten für Dokumente, Registerauszüge, Sprachprüfungen oder Beglaubigungen.

Für die Einbürgerungsbewilligung des Bundes gelten folgende Gebühren:

GesuchBundesgebühr
Volljährige EinzelpersonCHF 100
Gemeinsam einbürgernde EhegattenCHF 150
Selbstständig einbürgernde minderjährige PersonCHF 50

Als grobe Orientierung nennt ch.ch kommunale Gebühren von durchschnittlich etwa CHF 500 bis CHF 1’000 pro Person. Die kantonalen Gebühren können bis zu CHF 2’000 pro Person betragen. Das sind keine schweizweit verbindlichen Preise; an deinem Wohnort können die tatsächlichen Kosten niedriger oder höher ausfallen.

Erkundige dich vor Einreichung des Gesuchs nach Gemeinde-, Kantons- und Bundesgebühren, den Kosten des Sprachnachweises, Gebühren für Registerauszüge und möglichen weiteren Bearbeitungskosten.

Wie lange dauert die Einbürgerung in der Schweiz?

Für die gesamte ordentliche Einbürgerung gibt es keine einheitliche schweizweite Bearbeitungsdauer. Das Verfahren kann je nach Kanton, Gemeinde, Auslastung der Behörden und Komplexität des Dossiers unterschiedlich lange dauern. ch.ch verweist deshalb für eine konkrete Einschätzung an die zuständige kantonale oder kommunale Behörde.

Die Bearbeitungszeit hängt unter anderem davon ab, ob das Gesuch vollständig ist, zusätzliche Dokumente beschafft werden müssen, wann Gespräche oder Tests stattfinden, ob weitere Abklärungen notwendig sind und wie das Verfahren in deinem Kanton organisiert ist.

Die Frist von einem Jahr nach der Einbürgerungsbewilligung des Bundes betrifft nur den anschliessenden kantonalen Entscheid. Sie ist keine Aussage über die Gesamtdauer des Verfahrens.

Checkliste vor der Gesuchseinreichung

Häufige Fehler bei der Einbürgerung

Nur die zehn Aufenthaltsjahre prüfen

Zehn Jahre Wohnsitz bedeuten nicht automatisch, dass du ein Gesuch einreichen kannst. Du brauchst zusätzlich einen C-Ausweis und musst die kantonalen sowie kommunalen Voraussetzungen erfüllen.

Einen beliebigen Sprachkurs als Nachweis verwenden

Eine Teilnahmebestätigung für einen Kurs wird nicht automatisch akzeptiert. Prüfe frühzeitig, ob dein Zertifikat oder dein Bildungsnachweis anerkannt wird.

Kantonale und kommunale Anforderungen unterschätzen

Die Einbürgerung wird nicht ausschliesslich auf Bundesebene entschieden. Je nach Wohnort kommen lokale Aufenthaltsfristen, Tests, Gespräche oder zusätzliche Integrationskriterien hinzu.

Sich nur mit allgemeinen Schweizer Fragen vorbereiten

Allgemeines Wissen ist die Grundlage. Im Test oder Gespräch können jedoch auch Fragen über deinen Kanton und deine Gemeinde vorkommen.

Erst kurz vor dem Termin lernen

Politik, Geschichte, Geografie und Gesellschaft umfassen viele Themen. Regelmässige kurze Lerneinheiten sind meist sinnvoller als eine intensive Vorbereitung in den letzten Tagen.

Häufige Fragen zur Einbürgerung in der Schweiz

Kann ich mich nach zehn Jahren automatisch einbürgern lassen?

Nein. Nach zehn anrechenbaren Aufenthaltsjahren kannst du grundsätzlich ein Gesuch stellen, sofern du auch die übrigen Voraussetzungen erfüllst. Dazu gehören unter anderem der C-Ausweis, ausreichende Sprachkenntnisse, erfolgreiche Integration und die kantonalen Wohnsitzanforderungen.

Kann ich mich mit einem B-Ausweis einbürgern lassen?

Für die ordentliche Einbürgerung ist eine Niederlassungsbewilligung C erforderlich. Ein B-Ausweis genügt bei der Gesuchstellung nicht.

Welches Sprachniveau brauche ich?

Das bundesrechtliche Minimum liegt bei B1 mündlich und A2 schriftlich. Ein Kanton kann höhere Anforderungen oder Kenntnisse in der lokal gesprochenen Sprache verlangen.

Müssen alle Personen einen Einbürgerungstest machen?

Nein. Die Form der Prüfung unterscheidet sich nach Kanton und Gemeinde. Manche Behörden verwenden einen schriftlichen Test, andere ein Gespräch oder eine Kombination verschiedener Abklärungen.

Welche Fragen kommen im Einbürgerungstest vor?

Typische Themen sind Schweizer Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft. Hinzu können Fragen zu deinem Kanton und deiner Gemeinde kommen.

Wie viel kostet die Einbürgerung insgesamt?

Eine feste Gesamtsumme gibt es nicht. Zu den Bundesgebühren kommen kantonale und kommunale Gebühren sowie mögliche Kosten für Dokumente und Sprachprüfungen hinzu.

Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?

Es gibt keine schweizweit einheitliche Dauer. Eine realistische Einschätzung erhältst du von der zuständigen Stelle deines Kantons oder deiner Gemeinde.

Zählen die Jahre als Kind doppelt?

Die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz muss trotzdem mindestens sechs Jahre betragen.

Was gilt, wenn ich mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet bin?

Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen eine erleichterte Einbürgerung möglich sein. Dafür gelten andere Aufenthalts- und Verfahrensregeln als bei der hier beschriebenen ordentlichen Einbürgerung.

Fazit: Früh prüfen, dann gezielt vorbereiten

Die ordentliche Einbürgerung in der Schweiz setzt mehr voraus als eine bestimmte Aufenthaltsdauer. Du benötigst einen C-Ausweis, ausreichende Sprachkenntnisse, eine erfolgreiche Integration und Kenntnisse über die schweizerischen Lebensverhältnisse. Zusätzlich gelten die Vorgaben deines Kantons und deiner Gemeinde.

Gehe deshalb in dieser Reihenfolge vor:

  1. Prüfe deine formellen Voraussetzungen.
  2. Fordere die aktuellen Informationen deiner Behörde an.
  3. Kläre Sprachzertifikat, Unterlagen und Gebühren.
  4. Informiere dich über Test oder Gespräch.
  5. Beginne rechtzeitig mit der Vorbereitung.

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Sources

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